Übersetzungen, die im Beruf und beim Amt helfen
Beeidigte Übersetzerin für Polnisch
Unkompliziert, termingerecht und vertrauensvoll
Gratis Kostenvoranschlag in 24 Stunden
Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und senden Sie einen Scan oder Foto vom Dokument, welches Sie übersetzen lassen möchten
Für wen sind meine Übersetzungsdienstleistungen?
Übersetzungen DE/PL und PL/DE
für Privatkunden
Sie möchten Ihre Abschlusszeugnisse oder Berufsqualifikationsnachweise beglaubigt übersetzen lassen
Sie benötigen eine nicht-beglaubigte Übersetzung für polnische oder deutsche Behörden
Sie benötigen eine nicht-beglaubigte Übersetzung an polnische oder deutsche Behörden
Welche Übersetzungen fertige ich an?
Übersetzungen mit und ohne
Beglaubigung – Deutsch/Polnisch
Übersetzung von amtlichen und juristischen Dokumenten
- Personenstandsurkunden
- Bescheide, Beschlüsse und Urteile
- Notarielle Urkunden
- Anträge
Übersetzung von Abschlusszeugnissen
- Diplome und Zertifikate
- Diploma Supplement
- Führungszeugnisse
- Lebensläufe
Dolmetschen
- Unterzeichnung von notariellen Urkunden
- Termine bei Behörden
- MPU
- Trauungen
Ich stehe zu meinem Wort
Doppelte Verifizierung
Ich arbeite grundsätzlich nach dem 4-Augen-Prinzip, um höchste Qualität sicherzustellen
Fachsprachliche Kompetenz
Sowohl in Polnisch, als auch in Deutsch setze ich routiniert meine Kenntnisse juristischer und amtlicher Fachsprache ein
Vertraulichkeit
Meine digitale Infrastruktur wird in Rechenzentren in Deutschland gehostet und unterliegt strengen Sicherheits- und Datenschutzregelungen (DSGVO)
Zusätzliche Unterstützung
Ich kenne sowohl die deutsche, als auch die polnische Bürokratie. Sind Sie sich nicht sicher, welche Übersetzung notwendig ist? Ich stehe Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite
“Präzise und fehlerfrei”
Das sagen Kundinnen und Kunden über meine Übersetzungen:
Seit 2020 arbeiten wir mit Frau Nowak zusammen und haben sie als eine stets zuverlässige, kompetente und empathische Dolmetscherin kennengelernt. Wir schätzen besonders ihre Erreichbarkeit und Flexibilität. Wir können uns auf sie immer verlassen und empfehlen ihre Dolmetschleistungen wärmstens weiter.
Samir Faltas - Die Sprachbrücke - Hamburg
Unser Übersetzungsbüro beauftragt Frau Nowak-Stolze bereits seit mehreren Jahren und wir können sie als zuverlässigen Partner uneingeschränkt weiterempfehlen. Sie liefert stets pünktlich und zeigt großes Engagement, auch bei kurzfristigen Anfragen. Ihre Übersetzungen sind präzise und fehlerfrei, und sie arbeitet sich schnell in neue Themengebiete ein. Wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Projekte.
Proverb oHG - Nadine Grasse, Geschäftsleitung
Ich bin mit der Übersetzung sehr zufrieden. Alles wird immer super übersetzt und man muss nicht lange auf einen Termin warten. Auch die Übersetzung ist sehr schnell zur Abholung bereit.
Viktor
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Übersetzung bestellen
Wir einigen uns auf einen Liefertermin und weitere Details zur Beauftragung. Wenn Sie einverstanden sind, nehmen Sie das Angebot an und bestellen Ihre Übersetzung.
Übersetzung erhalten
Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihr übersetztes Dokument per E-Mail oder Post, oder Sie holen es einfach persönlich ab.
Kostenschätzung
Die Grundlage für die Berechnung von Übersetzungskosten bildet das Justizvergütungs-
und Entschädigungsgesetz (JVEG).
(55 Zeichen einschließlich Leerzeichen).
Circa-Preise für Übersetzungsleistungen
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Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Schreiben Sie mich gerne an. Ich erstelle einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Übersetzung. Dazu benötige ich lediglich einen Scan oder ein Foto vom Dokument, das Sie übersetzt haben wollen.
Der Kostenvoranschlag ist kostenlos und nicht verpflichtend.
Telefonisch erreichen Sie mich unter:
+49 1520 650 2659
+49 40 5728 26 05
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FAQ
Was sind Ihre Fachgebiete?
Als ermächtigte Übersetzerin bin ich auf amtliche und juristische Fachübersetzungen spezialisiert, beispielsweise von Personenstandsurkunden, Abschlusszeugnissen, Diplomen, Gerichtsurteilen, Bescheiden, notariellen Urkunden etc.
Ist das Hochladen eines Dokuments für die Angebotserstellung sicher?
Ja, auf jeden Fall. Ich alleine habe Zugriff auf Ihr versendetes Dokument. Meine digitale Infrastruktur wird in Rechenzentren in Deutschland gehostet und unterliegt strengen Sicherheits- und Datenschutzregelungen (DSGVO). Natürlich können Sie gern personenbezogene Daten, welche sich auf Ihrem gescannten Dokument befinden, schwärzen oder verdecken.
Ist das Einreichen des Originals notwendig?
Im Fall der beglaubigten Übersetzung im Sprachpaar Deutsch-Polnisch ist es am sichersten, aus dem Original zu übersetzen. Nur dann haben wir die Sicherheit, dass weder ein Amt, noch ein Gericht die Übersetzung beanstandet.
In der Beglaubigungsformel, die sich direkt unterhalb der Übersetzung befindet, muss ich auf die Übersetzungsvorlage (Fotokopie/Original) hinweisen. Wenn es sich um elektronische oder maschinell erstellte Dokumente ohne handschriftliche Unterschriften oder Siegel handelt, können Aufträge ausschließlich online abgewickelt werden.
Wovon hängt der Übersetzungspreis ab?
Die Kosten der Übersetzung werden von mehreren Faktoren beeinflusst: Die Anzahl der Zeichen (nicht nur der Text selbst, sondern auch Siegel, Grafiken, handschriftliche Eintragungen, Logos – alles, was auf dem Dokument sichtbar ist), der Schwierigkeitsgrad, die Übersetzungsvorlage und die damit verbundene Zeit für die Formatierung (PDF, Foto, Word).
Weisen Sie auf Ihren Rechnungen die Mehrwertsteuer aus?
Nein. Als Kleinunternehmerin bin ich nicht umsatzsteuerpflichtig.
Wie lange wartet man auf eine Übersetzung?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Textmenge und Art des Dokuments ab. Übersetzungen von Dokumenten, die 1-2 Seiten beinhalten, sind in der Regel schon am nächsten Werktag zur Abholung bereit. Falls ich die Übersetzung per Post verschicken soll, sollten wir ca. 1-2 Werktage dazu rechnen.
Kann ich ein schriftliches Angebot erhalten?
Ja. Auf Anfrage erstelle ich für Sie ein Angebot, das Sie zum Beispiel bei Stellen vorlegen können, welche die Übersetzungskosten für Sie übernehmen (z. B. Agentur für Arbeit, Arbeitgeber etc.).
Werden Ihre Übersetzungen in ganz Polen, sowie in jedem deutschen Bundesland anerkannt?
Ja. Als ermächtigte Übersetzerin und beeidigte Dolmetscherin bin ich sowohl in der deutschen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank, als auch im polnischen Verzeichnis der vereidigten Dolmetscher und Übersetzer eingetragen. Die beiden Verzeichnisse sind frei zugänglich. Somit kann jeder überprüfen, ob ich zur Erstellung beglaubigter Übersetzungen berechtigt bin.